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Elternbeirat
Die von den Klassenelternschaften für zwei Jahre gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat (§ 108 Hessisches Schulgesetz- HSchG), der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt (§ 110 HSchG).
Der Schulelternbeirat (SEB) ist Ansprechpartner der Klassenelternbeiräte und der Schulleitung. Er hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Er soll die Schule unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.
In regelmäßig stattfindenden Sitzungen werden wichtige Anliegen aller Klassen und der Schule besprochen. Wir suchen Lösungen für Probleme und diskutieren Forderungen und Umsetzungsmöglichkeiten. In diesem Gremium überlegen wir, wie wir auf schulpolitische Veränderungen und Herausforderungen reagieren können.
Zu unseren Aufgaben gehört auch die Umsetzung organisatorischer Dinge z. B. Einschulungs-feier, Buchausstellung, Faschingsfeier und das Schulfest im Juni.
Als Vorsitzende begrüßen wir
Frau Wagner und ihren Stellvertreter Herrn Ersöz.