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Elternbeirat
Die von den Klassenelternschaften für zwei Jahre gewählten Klassenelternbeiräte bilden den Schulelternbeirat (§ 108 Hessisches Schulgesetz- HSchG), der das Mitbestimmungsrecht der Eltern an der Schule ausübt (§ 110 HSchG).
Der Schulelternbeirat (SEB) ist Ansprechpartner der Klassenelternbeiräte und der Schulleitung.
In regelmäßig stattfindenden Sitzungen werden wichtige Anliegen aller Klassen und der Schule besprochen. Es werden Lösungen für Probleme gesucht und Forderungen und Umsetzungsmöglichkeiten diskutiert. In diesem Gremium wird überlegt , wie auf schulpolitische Veränderungen und Herausforderungen reagiert werden kann.
Zu den Aufgaben des SEB gehört auch die Umsetzung organisatorischer Dinge z. B. Einschulungsfeier, Buchausstellung, Faschingsfeier und das Schulfest im Juni.
Als Vorsitzende begrüßen wir
Frau Kern und Frau Sellien.