Telefon
06722 409630
Anlässlich der Einschulung Ihres Kindes haben Sie Ihre gültige Adresse und die Telefonnummer angegeben. Sollte sich daran etwas ändern, bitten wir um sofortige Mitteilung der neuen Daten.
1. an die Klassenlehrer*in (Aktualisierung des Klassenbuches)
2. an das Sekretariat (Änderung der Schülerkarte)
An der Grundschule Auf der Au bieten wir vor und nach dem Unterricht sowie bei Unterrichtsausfall eine Betreuung von 7:00 Uhr – 17:00 Uhr an. Nähere Informationen sowie Anmeldeformulare und weiter Informationen erhalten Sie auf der Internetseite:
www.skbi-idstein.de
Gerne können Sie mit der Leiterin Frau Scheibe-Dietz Kontakt aufnehmen:
Telefon: 06126 – 54 573
E-Mail: willkommen@skbi.de
Mit Vollendung des 6. Lebensjahres besteht für alle Kinder Schulpflicht, d.h., dass Ihr Kind verpflichtet ist, an allen Werktagen außerhalb der Ferien die Schule zu besuchen. In dringenden und begründeten Fällen ist eine Beurlaubung möglich, die bis zu drei Tage von der Klassenlehrkraft, bis zu sieben Tagen von der Schulleiterin erteilt werden kann. Für eine Beurlaubung vor oder nach den Ferien sowie vor oder nach beweglichen Ferientagen ist in jedem Fall ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung zu stellen, dem jedoch lt. Schulgesetz nur dann entsprochen werden kann, wenn persönliche zwingende Gründe vorliegen.
Wir arbeiten mit dem Beratungszentrum der Erich Kästner – Schule zusammen. Im Bedarfsfall wird zur Unterstützung nach ausführlicher Beratung und mit dem Einverständnis der Eltern das BFZ (Beratungs- und Förderzentrum) eingeschaltet.
Die Leseförderung unserer Schüler*innen ist uns ein besonderes Anliegen. In der Bücherei benötigen wir dringend Unterstützung bei der Ausleihe der Bücher am Vormittag. Bitte kommen Sie diesbezüglich auf die Schule zu. Frau Tembusch-Walther und Frau Schmidt sind die Ansprechpartnerinnen für Sie.
Die Chor-AG wird in Zusammenarbeit mit der Musikschule Idstein durchgeführt. Informationen erhalten Sie jeweils am Schuljahresanfang.
Im 3. und im 4. Schuljahr bieten wir, wenn es die Personalsituation zulässt, im halbjährlichen Wechsel für jeweils eine halbe Klasse zusätzlich Computerunterricht an. Dieser Unterricht wird nicht benotet.
Im Laufe des Schuljahres finden zwei Elternabende pro Schuljahr statt, die von der Elternvertretung in Absprache mit den Klassenlehrern*innen einberufen werden. Eine regelmäßige Teilnahme aller Eltern wird gewünscht.
Der 1. Elternabend für die zukünftigen Erstklässler findet immer am Montag der letzten Schulwoche vor den Sommerferien um 19:30 Uhr in der Schulturnhalle statt.
Elterngespräche werden von den Klassenleitungen unterschiedlich an einem oder mehreren Tagen angeboten. Unter der Berücksichtigung von Terminwünschen sind Gespräche von etwa 10 – 15-minütiger Dauer möglich. Einzelgespräche können selbstverständlich auch außerhalb der Elternsprechtage jederzeit vereinbart werden.
Wir freuen uns, wenn Sie sich in der Schule engagieren und unsere Arbeit mit den Kindern unterstützen. Bitte geben Sie auf dem Elternabend Ihre Bereitschaft bekannt.
Die Eltern der Schüler*innen einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Sie wählt aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren ein Elternteil als Klassenelternbeirat und ein Elternteil als Stellvertreter.
Die Klassenelternbeiräte wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung.
Elternbeirat Grundschule Auf der Au
Das Fahrrad, sowie der Roller, kann neben den Containern angeschlossen werden, eine Haftung übernimmt die Schule nicht.
Zu Beginn des Schuljahres erhalten Sie über die Klassenleitungen eine Übersicht über die Ferienordnung des aktuellen sowie des Folgeschuljahres. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich am letzten Schultag vor allen Ferien Klassenlehrerunterricht von 1. – 3. Stunde stattfindet. Der Unterricht endet an diesen Tagen für alle Schüler*innen um 10:40 Uhr.
Unter diesem Link finden Sie die Ferientermine für das Bundesland Hessen.
Ferientermine Hessen
Die Elternschaft der Grundschule Auf der Au hat sich zu einem Förderverein zusammengeschlossen, der das Ziel verfolgt, die Aktivitäten der Schule materiell, ideell und durch persönlichen Einsatz zu unterstützen. Diese Initiative wird von der Schule sehr begrüßt und unterstützt, da eine Reihe von Anschaffungen, die den Kindern im Schulalltag zu Gute kommen, so in den letzten Jahren realisiert werden konnten.
Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule verloren oder liegengelassen hat, werden in der Fundkiste gesammelt. Diese Fundsachen können von Ihnen oder Ihrem Kind persönlich gesichtet bzw. abgeholt werden. Von Zeit zu Zeit (wenn die Fundkiste überfüllt ist) werden die Eltern über die Elternsprecher daran erinnert, nicht abgeholte Fundsachen erneut zu überprüfen. Wertgegenstände wie Brillen oder Uhren können auch im Sekretariat abgeholt werden.
Seit 2009 kooperiert die Grundschule Auf der Au mit dem Seniorenheim Vinzenz von Paul Haus in Idstein. Aus dieser Kooperation ist der Generationengarten (Schulgarten im Seniorenheim) entstanden, der von den 3. Klassen mit den Senioren gemeinsam im Rahmen des Sachunterrichtes gepflegt wird. Näheres erfahren Sie über die Klassenleitung.
Das Mitführen einer Smartwatch oder eines Handys ist grundsätzlich zulässig, wenn die Uhren bzw. das Handy während des Aufenthalts auf dem Schulgelände im Ranzen verstaut sind. Das Tragen dieser Uhren und das Benutzen dar Mobiltelefone ist erst nach Verlassen des Schulgeländes erlaubt. Bei Zuwiderhandlung werden sie durch die zuständige Lehrkraft eingesammelt und die Eltern werden informiert.
Hausaufgaben ergänzen die Unterrichtsarbeit durch Verarbeitung und Vertiefung von Einsichten und durch die Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad sollte dem Alter und dem Leistungsvermögen der Schüler*innen angepasst sein. Die Klassenleitung wird Ihre Fragen diesbezüglich beantworten.
Im Schulgebäude tragen unserer Schüler*innen Hausschuhe. Bitte geben Sie Ihrem Kind Hausschuhe oder Sandaletten mit.
In der Regel unternimmt jede Klasse im Laufe der Grundschulzeit eine mehrtägige Klassenfahrt. Über Planung und Kosten informiert der/die Klassenlehrer*in die Eltern rechtzeitig.
Alternativ dazu werden ganztägige Ausflüge angeboten.
Im Krankheitsfall melden Sie bitte Ihr Kind über folgende E-Mailadresse krank:
krankmeldung@gs-aufderau.de
Bitte schreiben Sie in die Betreff-Zeile der Mail
- den Namen Ihres Kindes
- die Klasse
- und wie lang Ihr Kind voraussichtlich fehlen wird.
Die Krankmeldung per Mail ersetzt nicht die schriftliche Entschuldigung.
Die schriftliche Entschuldigung ist ab dem 1. Tag notwendig. Sie kann von Ihrem Kind abgegeben werden, wenn es wieder gesund ist.
Bitte schreiben Sie die Entschuldigung nicht in das Hausaufgabenheft, sondern auf einen gesonderten Zettel (wegen der Aufbewahrungsfrist seitens der Klassenlehrer*innen).
Grundsätzlich benötigen Sie kein Attest, es sei denn Sie bekommen eine schriftliche Aufforderung der Schule. Dies geschieht nur in begründeten Ausnahmefällen.
Sportunterricht:
Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme am Sportunterricht ist eine Anwesenheit während der Unterrichtszeit trotzdem verpflichtend.
Verfahren bei nicht gemeldeter Abwesenheit
„Die Grundschulen sollen bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens unmittelbar nach Unterrichtsbeginn die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen können. Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren. In den Bildungsgängen der Mittelstufe kann entsprechend verfahren werden.“ (VOGSV §2(3))
- Zu Beginn des Schuljahres wird von den Eltern ein Notfallliste ausgefüllt.
Die angegebene Rufnummer muss immer aktuell sein. Bitte informieren Sie die Schule umgehend über geänderte Telefonnummern! Unter dieser Nummer müssen Sie immer erreichbar sein und Ihre Mailbox/Anrufbeantworter kontrollieren!
- Die Lehrkräfte informieren die Eltern am 1. Elternabend, dass diese die Verpflichtung haben, die Schule unverzüglich über das Fehlen ihres Kindes zu informieren.
- Bei nicht vorhandener Krank- oder Abmeldung über die Krankmeldungs-E-Mail-Adresse (s.o.), verfahren wir, wie folgt:
- Versuch die Eltern über die Notrufnummer zu erreichen.
- Wird nur Mailbox/Anrufbeantworter erreicht, wird darauf gesprochen und um Rückruf gebeten. Datum und Uhrzeit werden auf einer Liste notiert.
- Wenn es keine Möglichkeit gibt eine Nachricht zu hinterlassen, wird ebenfalls die Anrufzeit in einer Liste vermerkt. Unsere Rufnummer ist auf jedem Handy erkennbar und kann zurückgerufen werden.
- Ist die Notrufnummer nicht erreichbar, wird der Zeitpunkt notiert und die Schulleitung informiert.
- Die Schulleitung wägt den Fall ab und entscheidet, ob es zum Schutz des Kindes notwendig ist, die zuständige Polizeidienststelle zu informieren.
Es kann vorkommen, dass sich Ihr Kind in der Schule/in der Betreuung mit Läusen infiziert. In diesem Fall benachrichtigen Sie bitte umgehend die Klassenleitung Ihres Kindes. Diese wird die Eltern der Klasse brieflich darüber in Kenntnis setzen, dass Läuse in der Klasse vorkommen. Namen werden nicht genannt. Sie sind verpflichtet, Ihr Kind entsprechend des Informationsbriefes nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes zu behandeln und bestätigen dies durch Ihre Unterschrift. Nach erfolgter Behandlung kann Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen. Sollte die schriftliche Bestätigung der Behandlung der Klassenleitung nicht innerhalb von 4 Tagen vorliegen, behält sich die Schulleitung vor, Ihr Kind vom Unterricht auszuschließen.
Die an der Schule eingeführten Lernmittel (Schulbücher und Lernmaterial) werden den Schüler*innen vom Land Hessen unentgeltlich zum Gebrauch überlassen. Schulbücher
bleiben Eigentum des Landes Hessen und müssen pfleglich behandelt werden. Nähere Ausführungen dazu entnehmen Sie bitte dem Elternbrief, der zusammen mit den Schulbüchern ausgeteilt wird. Unabhängig davon wird in den einzelnen Klassen zusätzliches Arbeitsmaterial angeschafft.
Nach Vorgaben des Rheingau-Taunus-Kreises und laut §34 Infektionsschutzgesetz müssen folgende Erkrankungen oder der Verdacht an einer der folgenden Erkrankungen erkrankt zu sein der Schule gemeldet werden:
Cholera
Diphtherie
Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
Hand-Mund-Fuß-Krankheit
Hepatitis A
Hepatitis E
Haemophilus Influenza B (HiB)
Impetigo contagiosa (Borkenflechte)
Influenza („Grippe“)
Keuchhusten
Kopfläuse
Krätze (Skabies)
Magen-Darm-Erkrankungen (Norovirus, Rotavirus,Salmonellose, …)
Masern
Meningitis
Mumps
Mundfäule
Polio
Pfeiffersches Drüsenfieber
Ringelröteln
Röteln
Scharlach, Streptokokken
Shigellose (Ruhr)
Tuberkulose
Typhus /Paratyphus
VHF (Virales hämorrhagisches Fieber)
Windpocken
Es gibt verschiedene Musikangebote durch die Musikschule Idstein. Hier erhalten die Eltern in Form eines Elternbriefes ein Angebotsschreiben der Musikschule.
Die Eltern melden ihre Kinder über die Grundschule an. Der Musikunterricht wird im Anschluss an den allgemeinen Unterricht angeboten.
Schüler*innen aus den Vororten Eschenhahn, Ehrenbach, Ober- und Niederauroff kommen mit dem Bus zur Schule und erhalten eine kostenfreie Busfahrkarte. Diese wird über die Schule bestellt. Abfahrtszeiten entnehmen Sie bitte dem öffentlichen Plan. Besondere Regelungen für die Schule erhalten Sie auf dem 1. Elternabend.
Schüler*innen aus dem Wohngebiet „Am Gänsberg“, deren Schulwegstrecke mehr als 2,2 km beträgt, erhalten ebenfalls eine kostenfreie Busfahrkarte.
In unserer Schule haben wir Schulbusregeln gemeinsam mit den Schüler*innen entwickelt. Diese sind Teil der Schulordnung, die Sie mit den Einschulungsunterlagen erhalten. Die Schulbusregeln sind bitte einzuhalten.
Um das Gewicht der Schulranzen so gering wie möglich zu halten, bieten wir den Schülern Fächer in den Unterrichtsräumen an. In diesen können verschiedene Unterrichtsmaterialien wie Mappen, Bastelmaterialien und nicht benötigte Schulbücher aufbewahrt werden. Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es nicht sinnvoll ist, wenn Sie Ihrem Kind wertvolle Gegenstände, hohe Geldbeträge usw. mit in die Schule geben. Bitte beachten Sie außerdem, dass es ein Benutzungsverbot für Handys und Smartwatches für alle Schüler*innen gibt.
Seit dem Schuljahr 2022/2023 unterstützen Schulsozialarbeiter*innen unsere Schule. Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind.
Sie dürfen sich gerne bei Fragen und Problemen an folgende Ansprechpartnerinnen wenden:
Julia Bülow 0151-72841400
Christine Perschke 0175-6916959
E-Mail: zjsrtk-gsaufderau@jj-ev.de
Wenn die personellen und räumlichen Ressourcen es zulassen, bieten wir im 4. Schuljahr Schwimmunterricht an.
Die Klassenelternbeiräte wählen aus ihrer Mitte für die Dauer von zwei Jahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung.
Zum Elternbeirat der Grundschule Auf der Au.
Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung in dem Lehrer*innen, Schüler*innen (in weiterführenden Schulen) und Eltern zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.
Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiter*in als Vorsitzende sowie jeweils fünf Vertretungen der Lehrkräfte und fünf Vertretungen der Personengruppe der Eltern. Die Wahlperiode dauert zwei Jahre.
Alle Schüler*innen nehmen an den Bundesjugendspielen teil.
Diverse weitere Sportwettkämpfe finden für ausgewählte Schüler*innen statt. Entsprechende Schultrikots mit Schullogo, gesponsert vom Förderverein der Grundschule, erhalten die Schüler für den Wettkampf über die Sportlehrkraft.
Die Grundschule Auf der Au beschult auch Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Dies bedeutet, dass Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf z.B. im Bereich Lernen nicht in einer entsprechenden Förderschule, sondern im Klassenverband der Grundschule inklusiv beschult werden können. Ob ein Kind inklusiv beschult werden kann, muss immer im Einzelfall entschieden werden. Bitte erfragen Sie Näheres bei der Schulleiterin.
Bitte bringen Sie Ihr Kind, wenn möglich, zu Fuß zur Schule und entlassen es an der weißen Markierung vor dem Schulhof. Ihre Kinder sind stolz darauf, die letzten Meter allein zu gehen. Wenn der Schulweg geübt ist, können sich auch Laufgemeinschaften bilden.
Bitte parken Sie Ihr Auto nur auf den dafür vorgesehen Flächen vor der Schule, eine Behinderung der Schuleinfahrt könnte im Ernstfall (Rettungskräfte können nicht rechtzeitig auf den Schulhof fahren) lebensbedrohlich sein. Dasselbe gilt besonders für den Zebrastreifen vor der Schule, der immer frei sein muss. Bitte parken Sie in den Nachbarstraßen, wenn Sie Ihr Kind bringen oder abholen wollen. Sie entlasten damit die Verkehrssicherheit vor dem Schulgelände.
1. Stunde | 8.00 Uhr | 8.45 Uhr |
2. Stunde | 8.45 Uhr | 9.30 Uhr |
Frühstückspause in der Klasse | 9.30 Uhr | 9.40 Uhr |
Hofpause | 9.40 Uhr | 9.55 Uhr |
3. Stunde | 9.55 Uhr | 10.40 Uhr |
4. Stunde | 10.40 Uhr | 11.25 Uhr |
Hofpause | 11.25 Uhr | 11.40 Uhr |
5. Stunde | 11.40 Uhr | 12.25 Uhr |
Wechselpause | 12.25 Uhr | 12. 30 Uhr |
6. Stunde | 12.30 Uhr | 13.15 Uhr |
In der Schule, auf dem Schulweg und bei besonderen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind gegen die Folgen eines Unfalles versichert. War ein Arztbesuch erforderlich, müssen Sie unverzüglich die Klassenleitung informieren und die ausgefüllte Unfallmeldung an das Sekretariat schicken.
Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (Schneefall, Glatteis, etc.) liegt es in der Verantwortung der Eltern, ob sie ihr Kind in die Schule schicken. Für alle Buskinder gilt: Erscheint der Bus nach einer Wartezeit von ca. 15 Min. weder zur 1. noch zur 2. Stunde, kann das Kind nach Hause gehen. Alle Kinder sind in diesem Fall entschuldigt. Bitte informieren Sie aber in jedem Fall die Schule über die Abwesenheit.
Der Schulbetrieb und die Betreuung finden trotz der widrigen Umstände in einem angepassten Rahmen statt.
Zeugnisse sind offizielle Leistungsbeurteilungen, die in den Klassen 3 + 4 halbjährlich erteilt werden.
Ausnahmen:
Im 1. Schuljahr erhalten die Kinder ihr Zeugnis am Ende des Schuljahres in Form eines Textes.
Im 2. Schuljahr erhalten die Kinder nur ein Zeugnis am Ende des Schuljahres.
Am Tag der Zeugnisausgabe ist Klassenlehrerunterricht von der 1. – 3. Stunde.
Gesundheitsförderung ist uns ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihrem Kind keine Süßigkeiten, Kuchen, Schokoladenaufstriche, gesüßte Getränke etc. mitzugeben, denn gesundes Lernen erfordert eine gesunde Nahrung. Ausnahmen sind die Kindergeburtstage.